| 02. September 2010
Die Landessportbünde Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland plädieren für die Beibehaltung des Glücksspielvertrages
Im Rahmen der Diskussion um die Fortsetzung des Glücksspiel-Staatsvertrages haben sich die Landessportbünde Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland anlässlich einer gemeinsamen Tagung mit den staatlichen Lottogesellschaften der entsprechenden Länder in Stuttgart einheitlich für die Beibehaltung des Sportwettenmonopols ausgesprochen. Die vier LSBs sprechen sich deutlich gegen jedwede Liberalisierung des Sportwettenmarktes aus, insbesondere weil sie befürchten, dass nach dieser Liberalisierung auch das staatliche Lotteriemonopol nicht mehr gehalten werden kann. Mit dieser Haltung weichen die vier Landessportbünde in einem kleinen aber wichtigen Detail von der seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes immer wieder als vermeintlich gemeinsamen Position des „gesamten deutschen Sports“ vertretenen Meinung ab.
Hierzu ergeht folgende Erklärung der vier LSB-Präsidenten (für den Landessportbund Rheinland-Pfalz Präsidentin Karin Augustin):
- Die Landessportbünde Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstreichen, dass die Erträge aus allen staatlichen Lotterien, Wetten und der GlücksSpirale die zentrale Säule der Finanzierung des Sporthaushaltes ihrer Länder und damit ihres eigenen Haushaltes bilden. Ohne diese Mittel könnten die Sportorganisationen ihre wichtigen und allseits anerkannten Leistungen für das Gemeinwohl nicht erbringen. Darum darf diese Säule unter keinen Umständen gefährdet oder ausgehöhlt werden.
- Die Landessportbünde sprechen sich deshalb auch nachdrücklich für einen Glücksspielstaatsvertrag II ab 1. Januar 2012 aus, der, in einigen Punkten optimiert, auch weiterhin am staatlichen Monopol für das Glücksspielwesen festhält. Sollte es dem entgegen, wie von einigen befürwortet, im Sportwettenbereich zu einer Vergabe der Rechte an private Anbieter kommen, ist über kurz oder lang ein staatliches Monopol auch in den anderen Lotterien nicht mehr zu halten. Damit wären die gemeinsamen Ziele von Sport und Staat, Spielsucht zu bekämpfen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs vor Betrug und Kriminalität zu schützen, verfehlt. Gerade Letzteres ist ein zentraler Punkt in der Argumentation der Sportorganisationen. Wettbetrug darf keine Basis haben. Voraussetzungen hierfür sind, dem Verbot privater Anbieter Geltung zu verschaffen und in Konsequenz alle illegalen Sportwettenlokale zu schließen. Nur so können dann auch wieder faire Bedingungen für die Sportwette Oddset entstehen und der Sport, insbesondere der Fußball, hiervon profitieren.
- Die vier Landessportbünde begrüßen die Urteile des europäischen Gerichtshofes EUGH und die damit einhergehende ausdrückliche positive Bewertung und Rechtfertigung staatlicher Monopolregelungen für Glücksspiele. Sie werten die Urteile als klare Signale dafür, dass auch in Zukunft ein nationaler Glücksspiel-Staatsvertrag in eindeutiger staatlicher Verantwortung nicht mehr in Frage gestellt werden kann.
- Die vier Landessportbünde befürworten eine enge Partnerschaft der Sportorganisationen mit den jeweiligen staatlichen Gesellschaften ihrer Länder und dem gesamten Deutschen Lottoblock.












