Ein Modell macht Schule

Das 1994 ins Leben gerufene Kooperationsmodell hat sich bewährt und erfreut sich, allen Schwierigkeiten zum Trotz, immer noch großer Beliebtheit. Es hat sich in den letzten Jahren als wichtiger Baustein im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports erwiesen.

Zwei Kinder mit Basketball.

Dabei hat sich das als Talentsichtung und Talentförderung gedachte Modell allerdings mehr in Richtung des Breitensports entwickelt (über 90% aller Kooperationen arbeiten gegenwärtig einzig in diesem Bereich) und erfüllt damit nur in geringerem Umfang die ursprünglichen Erwartungen aus Sicht des Leistungssports.

Dieser Entwicklung muss und soll zwar Rechnung getragen werden, aber bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Modells darf auch nicht außer Acht gelassen werden, welche Zielsetzung am Anfang stand. Obwohl alle bisherigen Maßnahmen, die Fachverbände zu überzeugen, dieses Modell als Möglichkeit der Talentsichtung und Talentförderung zu nutzen, erfolglos waren, bleibt das Ziel bestehen, einen großen Teil der Kooperationen leistungssportlich auszurichten.

Den folgenden Überlegungen liegt deshalb zu Grunde, einerseits das Modell für eine breitensportlich orientierte Zusammenarbeit offen zu halten, andererseits in diesem Rahmen aber auch Schulen und Vereine mehr für die Intensivierung von Talentsichtung und Talentförderung sowie den leistungsorientierten Sport ganz allgemein zu gewinnen.

Logo "Jugend trainiert für Olympia".Dass dabei dem Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ als leistungssportlich orientiertem Wettkampf eine ganz besondere Bedeutung zukommt, wird den Schulen und Vereinen, die bereits jetzt die Kooperation für Maßnahmen in diesem Bereich nutzen, selbstverständlich erscheinen. Es besteht die Hoffnung, durch gezielte Hilfen hier noch mehr Anreizund Unterstützung als bisher geben zu können.

Hinzu kommt, dass mit der zunehmenden Einrichtung von Ganztagsschulen, bei denen der Sport im pädagogischen Zusatzangebot eine äußerst wichtige Rolle spielt und häufig in Zusammenarbeit mit Vereinen realisiert wird, auch hier eine tragbare und von allen nachvollziehbare Lösung gefunden werden muss. Auch Grundschulen können in den Genuss einer Prämie gelangen, wenn sie den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der jeweiligen Kooperation auf die Talentsichtung legen.


Formale Vorgaben

Alle übrigen Regelungen des bisherigen Kooperationsmodells bleiben bestehen. Dies
bedeutet im Einzelnen:

  • Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt 12.
  • Es muss ganzjährig (Ausnahme: Ferien) mindestens 1,5 Stunden Training/Übungszeit pro Woche geben (keine Kurse oder Schnuppertage).
  • Die Trainings- bzw. Übungszeit liegt innerhalb der Kernzeiten (montags bis freitags von 8.00 – 17.00 Uhr).
  • Die Leiterin/der Leiter der Gruppe muss eine gültige Lizenz haben.
  • Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schülerinnen und Schüler einer Schule handeln. Kooperationsmaßnahmen dürfen kein Ersatz für Sportunterricht/Arbeitsgemeinschaften der Schule sein, es darf sich auch nicht um die einfache Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestehende Vereinstrainingsgruppen handeln.
  • Einem Verein/einer Schule werden grundsätzlich maximal 5 Kooperationen in unterschiedlichen Sportarten genehmigt.
  • Alle Abweichungen von diesen Regelungen sind im Vorfeld der Bewilligung schriftlich von Schule und Verein gemeinsam zu beantragen (z.B. Training am Samstag).
  • Die Abgabefristen sind Ausschlussfristen. Der Nachweis über die fristgerechte Versendung der Unterlagen obliegt den Schulen/Vereinen.
Ansprechpartnerin im Landessportbund zum Thema "Sport in Schule & Verein" ist: Sonja Kremer.