Informationen zum Kinder- und Jugendschutz
Sportvereine und - verbände sind Orte der Begegnung, bieten sportliches und soziales Miteinander für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere. Diese Nähe und besonders die Körperlichkeit von Spiel, Sport und Bewegung, verbunden mit Momenten hoher Emotionalität, haben eine große Attraktivität - gleichwohl attraktiv aber auch für potenzielle Täter mit vielfältigen Gelegenheiten zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Gerade junge Menschen sind als schwächste Glieder in unserer Gesellschaft auf besonderen Schutz und Fürsorge angewiesen. Sie haben ein Recht darauf, in Geborgenheit und Unversehrtheit aufzuwachsen. In diesem Sinne ruft der Landessportbund Rheinland-Pfalz alle Sportvereine und Sportverbände, Vorstände, verantwortlichen Mitarbeiter, Trainer, Betreuer und Eltern zu Wachsamkeit und konsequentem Handeln auf. Wenn der Vorwurf oder der konkrete Verdacht von sexualisierter Gewalt im Raum stehen, müssen Sportvereine eingreifen und mit professioneller Hilfe Opfer schützen und die Situation klären. Dabei steht Ihnen der Landessportbund Rheinland-Pfalz mit Rat und Hilfe zur Seite und verweist auf professionelle Partner. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Weitere Informationen
- Faltblatt Sexualisierte Gewalt im Sport – Informationen zu rechtlichen Fragestellungen
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz empfiehlt, dass alle im Verein/Verband eingesetzten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen, insbesondere die, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, sich mit der Unterzeichnung zu einem Verhaltenskodex bekennen.
Daneben hat der Deutsche Olympische Sportbund einen Ehrenkodex entworfen, der sportartübergreifend verschiedene Bereiche (u.a. auch das Thema sexualisierte Gewalt im Sport) abdeckt und den Kinder- und Jugendschutz stärken soll.
Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteurinnen und Akteuren in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal seitens der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Sportverein / Sportverband“ verdeutlicht wird.
Der Ehrenkodex soll eine Orientierung bieten. Er sollte an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Verbandes / Vereines angepasst bzw. erweitert werden. Das Logo des Verbandes / Vereines kann in diesem Falle einsetzt werden, um deutlich zu machen, dass eine Anpassung stattgefunden hat.
Einbindung in Kinder- und Jugendschutzkonzept
Aus Sicht des Landessportbundes sollte die Unterzeichnung des Verhaltens- oder des Ehrenkodex nicht allein stehen. Sie sollte eingebettet sein in ein Kinder- / Jugendschutzkonzept. Hier kann jedoch der Ehrenkodex sowohl inhaltlich als auch symbolisch eine sinnvolle Grundlage bieten.
Wir empfehlen folgende Schritte, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen:
- Der Vereinsvorstand sollte sich über die Bedeutung des Themas austauschen. Dazu kann Unterstützung beim Landessportbund (Kontaktadresse siee weiter unten) angefordert werden. Eine Positionierung des Vorstandes ist sinnvoll, um die Offenheit des Sportvereins zu verdeutlichen.
- Es sollte ein/-e Ansprechpartner/-in benannt werden, die bereit ist, sich in das Thema Kinder- / Jugendschutz einzulesen, sich im Rahmen von Veranstaltungen der Verbände fortzubilden und den Vereins- / Verbandsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung steht. Diese Person sollte allen Vereinsmitgliedern bekannt sein (Vorstellung innerhalb der Sportstunden; Aushang der Kontaktdaten). Um die Ansprechpartner/-innen zu schützen, hat es sich bewährt, in einem Team von mindestens zwei Personen zusammenzuarbeiten. Auf der Suche nach geeigneten Personen können beispielsweise Pädagog/-innen oder Polizist/-innen aus den Reihen des Vereines / Verbandes angesprochen werden.
- Die Ansprechpartner/-innen sollte Kontakt zu externen Stellen aufnehmen, um Meldeketten abzusprechen und unabhängige Beratungen einholen zu können. Diese externen Stellen können z.B. der Kinderschutzbund oder Opferschutzorganisationen (Adressen siehe unten) sein.
- Informieren Sie als Vorstand die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen Ihres Vereines / Verbandes darüber, dass Sie sich dem Thema widmen möchten und verdeutlichen Sie, dass dies auch zu deren Schutz geschehen soll.
- Sprechen Sie als Vorstand in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner/-innen die einzelnen Punkte des Ehrenkodexes mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch und vereinbaren Sie gemeinsam, dass jede/-r Mitarbeiter/-in diesen unterzeichnen soll.
- Die gemeinsame Unterzeichnung der Ehrenkodizes können Sie für Ihren Verein öffentlichkeitswirksam betreiben. Zeigen Sie Ihren Mitgliedern, dass all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Wohl der sporttreibenden Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt. Besonders der gewünschte Dialog mit Eltern wird somit unterstützt.
- Achten Sie als Vorstand bei Neueinstellungen darauf, das Thema Kinderschutz gegenüber dem neuen Mitarbeiter / der neuen Mitarbeiterin zu thematisieren. Sprechen Sie den Ehrenkodex gemeinsam durch und lassen Sie diesen nicht als eines von vielen Blättern unter den Einstellungsunterlagen verschwinden. Sprechen Sie über die Vereine, in denen die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter zuvor tätig war und holen Sie sich dort Informationen: Welche Erfahrungen wurden gemacht? Warum fand der Vereinswechsel statt?






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